Die Förderung richtet sich an:
○ Privatpersonen (Eigentümer von Wohngebäuden),
○ Unternehmen (gewerbliche Immobilienbesitzer),
○ Kommunen und gemeinnützige Organisationen,
○ Wohnungsbaugesellschaften.
Die genauen Bedingungen hängen von der jeweiligen Förderstelle (z. B. BAFA oder KfW) ab.